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Lüften infektionsschutzgerecht

Klare Luft - klarer Kopf

Lüften - infektionsschutzgerecht


Lüften ist eine weitere wichtige Säule des Infektionsschutzes, neben Abstand, Hygiene und Alltagsmaske (A-H-A).

Regelmäßiges Lüften reduziert die Möglichkeit der Verbreitung des Virus über Aerosole, gerade in Räumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Noch dazu beugt der Luftaustausch Müdigkeit, Konzentrationsmangel und Leistungsverlust vor. Abhängig von der Personenanzahl alle 20 Minuten in Besprechungsräumen, alle 60 Minuten in Arbeits- und Büroräumen für 3 bis 10 Minuten lüften - das kann eine erste Orientierung sein. Exakt berechnen lassen sich die Intervalle mit den folgenden Hilfsmitteln.

Das Informationsblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fasst die wichtigsten Informationen zusammen. Ausführliche Informationen können dem Langbericht entnommen werden, oder der Empfehlung der Bundesregierung

Der  Lüftungsrechner der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) berechnet die Lüftungsintervalle individuell nach Personenanzahl, Schwere der Tätigkeit und Raumgröße. 

Die Kostenfreie App des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und der Unfallkasse Hessen (UKH) bietet dazu auch eine Erinnerungsfunktion an. 

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