Sowohl beim Einstieg in das Thema Betriebliche Gesundheit als auch in der fortgeschritten Bearbeitung ist es wichtig zu unterscheiden, ob geplante Maßnahmen zum Pflicht- oder zum Kürprogramm gehören. Erst wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Betrieblichen Eingliederungsmanagement erfüllt sind, ist ein Fortgang zur Kür sinnvoll.
So bietet etwa die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung vielfältige Möglichkeiten, sich der unterschiedlichen Gefährdungspotentiale im Unternehmen bewusst zu werden, diese abzustellen oder einen entsprechenden Umgang damit zu entwickeln. Dies kann im weiteren Verlauf der Ausgangspunkt für das Kürprogramm in Form von Gesundheitsförderung oder Betrieblichem Gesundheitsmanagement sein.
Wie vielseitig das Gestaltungsfeld Betriebliche Gesundheit ist, veranschaulicht das Haus der Arbeitsfähigkeit. Das Modell beschreibt die verschiedenen Aspekte, die wesentlich für den Erhalt und den Ausbau der Arbeits-, Leistungs- und Erholungsfähigkeit eines Beschäftigten sind.