BGF – Betriebliche Gesundheitsförderung
Arbeits- und Gesundheitsschutz bildet die Basis für eine sichere, gesunde und menschengerechte Gestaltung von Arbeit. Betriebliches Eingliederungsmanagement ermöglicht es, längerfristig arbeitsunfähige Beschäftigte wieder in den Arbeitsablauf einzubinden. Zusammen bilden sie das unternehmerische Pflichtprogramm. Doch wie sieht die Kür aus? Was kann ein Unternehmen tun, um seine Beschäftigten und ihre Gesundheit zu fördern, sie langfristig arbeitsfähig zu halten?
Hierzu gibt es zwei Ansatzpunkte: die Verhältnis- und die Verhaltensebene, also die Arbeitsverhältnisse und das Verhalten der Beschäftigten. Idealerweise werden beide Bereiche in einem Konzept zur Gesundheitsförderung berücksichtigt. Eine Untersuchung der Ausgangssituation bildet den Startpunkt, um den konkreten Bedarf im Unternehmen festzustellen und Ziele zu setzen. Was wird im Unternehmen bereits im Bereich Sicherheit und Gesundheit unternommen? Welche Abläufe gibt es? Was soll erreicht werden? Eine gute Grundlage für diese Untersuchung kann die Gefährdungsbeurteilung sein. Zudem ist es sinnvoll die Beschäftigten mit einzubeziehen. Sie kennen die Arbeitsabläufe und Möglichkeiten sie zu verbessern am besten.
Ist der Bedarf im Unternehmen ermittelt, geht es an den zweiten Schritt, die Planung des weiteren Vorgehens und im dritten Schritt an die Auswahl geeigneter Maßnahmen. Die Gesetzlichen Krankenkassen bieten zu den zwei Ansatzpunkten verschiedene Maßnahmen an:
- Arbeitsverhältnisse: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
- Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen
- Gesundheitsgerechte Führung
- Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen
- Bewegungsförderliche Umgebung
- Gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag
- Verhältnisbezogene Suchtprävention im Betrieb
- Verhaltensebene: Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil
- Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
- Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte
- Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag
- Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb
- Überbetriebliche Vernetzung und Beratung
(Quelle: GKV)
Im vierten Schritt schließlich wird untersucht, was sich durch die Maßnahmen im Unternehmen verändert hat und wie zukünftige Maßnahmen umgesetzt werden können.
Gesetzliche Grundlage der Betrieblichen Gesundheitsförderung bilden § 20b und § 20c SGB V. Damit Maßnahmen durch die Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden, haben diese Mindestanforderungen erarbeitet. Die Mindestanforderungen für die Qualität der Maßnahmen und die Qualifikation der Dienstleister finden Sie im Leitfaden Prävention und Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen.