BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Unternehmen dabei, Mitarbeiter und ihren Erfahrungs- und Wissensschatz langfristig im Unternehmen zu halten und deren Arbeitsfähigkeit zu sichern.
Mit dem BEM sollen Mitarbeiter, die längerfristig arbeitsunfähig sind oder waren, behutsam wieder in den Arbeitsprozess eingebunden werden. Ist das BEM erfolgreich, kann das Unternehmen damit seine Krankheitskosten reduzieren, das vorzeitige Ende des Erwerbslebens seiner Mitarbeiter verhindern, und damit die Kosten für die Suche und Einarbeitung neuer Mitarbeiter einsparen.
Anders als bei Krankenrückkehr- oder Fehlzeitengesprächen ist die Teilnahme am BEM für Mitarbeiter freiwillig. Unternehmen hingegen sind dazu verpflichtet, es allen Mitarbeitern anzubieten, wenn diese länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig waren oder noch sind. Dabei ist es unerheblich, ob die 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit am Stück oder mit Unterbrechungen zustande kamen. Gesetzliche Grundlage ist §167 Abs. 2 SGB IX.
Willigt der Mitarbeiter in das BEM-Verfahren ein, werden in einem Erstgespräch der Ablauf erklärt, und auch Fragen zum Datenschutz und Datenverwendung behandelt. Je nach Unternehmensgröße werden hierzu noch weitere Akteure wie die zuständige Interessensvertretung, Betriebsarzt oder Schwerbehindertenvertretung eingebunden. In den Folgegesprächen sollen mit dem Beschäftigten Wege gefunden werden, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Hierzu wird untersucht, was zu der Arbeitsunfähigkeit geführt hat und ob betriebliche Gründe dafür vorliegen. Gemeinsam werden dann Maßnahmen entwickelt, um diese Gründe, sofern möglich, zu beheben und die Arbeitsaufgaben und -bedingungen an die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters anzupassen. Das Unternehmen hat die Möglichkeit Zuschüsse und Leistungen für Maßnahmen und Veränderungen am Arbeitsplatz zu erhalten.
Weitere Informationen:
LVR 2018: Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
BMAS 2018: Schritt für Schritt zurück in den Job - Betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit – was Sie wissen müssen
BAuA 2021: Die Rückkehr gemeinsam gestalten - Wiedereingliederung nach psychischen Krisen
DGUV 2020: Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung sowie eine
Übersicht von weiteren Handlungshilfen der einzelnen Berufsgenossenschaften.