AGS – Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeit sicher und menschengerecht gestalten, so, dass für die Beschäftigten keine Gefahr ausgeht und ihre Gesundheit und Leben nicht beeinträchtigt wird: Das ist das oberste Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Gefahren sollen hierzu an der Quelle beseitigt werden, mit technischen oder organisatorischen Mitteln - also unabhängig vom Verhalten des Einzelnen. Arbeitsbelastungen sollen der Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten entsprechen. Hierzu gehört zunächst, sich der Gefährdungen im Unternehmen bewusst zu werden, wie sie auf den Körper und die Psyche einwirken können. Die Gefährdungsbeurteilung dient hier als Instrument der Bestandsaufnahme. Sie ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Zu Beginn werden Gefährdungen dokumentiert und beurteilt. Wenn möglich werden die potenziellen Gefahren beseitigt oder (Schutz-)Maßnahmen abgeleitet, deren Wirksamkeit wiederum überprüft und erneut beurteilt. Ein Kreislauf der viele Verbesserungsmöglichkeiten in einem Unternehmen aufzeigen kann, eine Quelle zur Steigerung der Sicherheit, Gesundheit, Produktivität und vieler weiterer Faktoren.
Arbeits- und Gesundheitsschutz hört bei der Beurteilung, Beseitigung und Dokumentation von Gefährdungen nicht auf. Ebenso dazu gehört die Überwachung der Arbeits- und Ruhezeiten, die Organisation des Brandschutzes sowie von Ersthelfern, die im Bedarfsfall Erste Hilfe leisten können. Eine Einarbeitung und eine jährliche Unterweisung der sicheren Durchführung einer Tätigkeit sind ebenso Bestandteil wie aktuelle Betriebsanweisungen. Um all diese sicherheitsfachlichen Aspekte im Unternehmen im Blick zu behalten und umzusetzen, gibt es die Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte oder, bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, das Unternehmermodell. Unternehmer können sich darin sicherheitsfachlich weiterbilden, um selbständig tätig zu werden. Weiterhin gehört die betriebsärztliche Betreuung und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Es zahlt sich aus, Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Prozesse mit einzubeziehen. Wer bereits bei der Planung von Betriebsstätten oder bei der Anschaffung von Anlagen und Arbeitsmitteln an die Sicherheit und Gesundheit denkt, kann sich Nachbesserungen sparen. Oftmals wissen die Beschäftigten mit am besten, wie sich die Arbeitsbedingungen verbessern lassen. Sie einzubeziehen kann sich lohnen.
Weitere Informationen finden Sie in den gesetzlichen Grundlagen, sowie branchenbezogen in den Arbeitschutzkompendien Ihrer Berufsgenossenschaften:
Übersicht der Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen zu den gesetzlichen Grundlagen:
http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/355.htm