SARS-CoV-2 oder auch das Corona-Virus bestimmt den Alltag. Bei der Vielzahl an Informationen fällt es oftmals nicht leicht den Überblick zu behalten. Wir möchten Sie dabei mit der Auswahl auf den folgenden Seiten unterstützen.
Auswahl der geltenden Regelungen auf Bundes-, Länder- und Kommunaler Ebene
Bundesebene
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt für den Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, der durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel weiter konkretisiert wird. Unternehmen finden in den konkreten, branchenspezifischen Umsetzungsempfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weitere Hinweise und Maßnahmen. Sie werden laufend um weitere Branchen ergänzt und aktualisiert. Die SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung ist zum 25. Mai 2022 außer Kraft getreten.Erfahren Sie mehr in den aktualisierten FAQ zur Arbeitsschutzverordnung.
Die Bundesregierung hat als einen weiteren Baustein des Arbeitsschutzes die Empfehlungen "Infektionsschutzgerechtes Lüften" erarbeitet. Die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz (BAuA) führt diese mit Hinweisen und Maßnahmen aus in einem Informationsblatt und einer Berichtsfassung.