Motivation und Produktivität durch gesunde und leistungsfähige Beschäftigte steigern.
SARS-CoV-Arbeitsschutzstandard, SARS-CoV-Arbeitsschutzregel und SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung
Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard fasst die Empfehlungen für den Arbeitsschutz des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) während der Corona-Pandemie zusammen. Hierin werden die Anforderungen an ein betriebliches Maßnahmenkonzept beschrieben und in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert:
technische Maßnahmen (Arbeitsplatzgestaltung, Lüftung, Anforderungen an Pausenräume, Schutzmaßnahmen für Fahrten und Arbeiten außerhalb des Betriebs, Meetings und Homeoffice) Arbeitsschutzregel Abschnitt 4.2.1 / 4.2.2
organisatorische Maßnahmen (Sicherstellung von Schutzabständen, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Zutrittsregelungen etc.),
personenbezogene Maßnahmen (Mund-Nasen-Schutz und PSA, Unterweisung, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Schutz besonders gefährdeter Personen). Arbeitsschutzregel Abschnitt 5
Neben organisatorischen Maßnahmen bleiben die wichtigsten Maßnahmen weiterhin Abstand halten, das Einhalten der Hygieneregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn ein Abstand von 1,5 - 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Das regelmäßige Lüften zählt ebenfalls hinzu. Gleichwertige oder strengere Regelungen bleiben weiterhin in Kraft.
In den branchenspezifischen Umsetzungsempfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finden Unternehmen weitere Hinweise und Maßnahmen. Sie werden laufend um weitere Branche ergänzt und aktualisiert.
Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung
Auch die Infektionsgefährdung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung... Weiterlesen