Die Infektionsgefährdung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.
In der Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) sind alle auftretenden Gefährdungen im Unternehmen zu ermitteln, zu beurteilen und getroffene Maßnahmen zu dokumentieren und in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Die Infektionsgefährdung ist dementsprechend auch Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Zur Orientierung stellen die Berufsgenossenschaften hierfür Vorlagen für beispielhafte Infektionsgefährdungen zur Verfügung, die an die Situation im Unternehmen angepasst werden. Ebenso sind Beispiele für Maßnahmen enthalten. In den branchenspezifischenUmsetzungsempfehlungender Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finden Unternehmen weitere Hinweise und Maßnahmen.
Handlungshilfen und Vorlagen der Berufsgenossenschaften