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Herausforderung: Arbeit im Homeoffice


Wann muss auf Grund der Corona-Arbeitsschutzverordnung Homeoffice angeboten werden?

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten zum Anbieten von Homeoffice, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. 
Der IHK-Kurzcheck bietet eine Orientierungshilfe.


Abgrenzung: Homeoffice, Mobiles Arbeiten und Telearbeit

Der Begriff "Homeoffice" wird häufig genutzt, doch nicht immer ist klar, ob damit Mobiles Arbeiten von zuhause oder die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes gemeint ist. Denn für Telearbeit und Mobiles Arbeiten gibt es klare rechtliche Regelungen. Ebenso hat es Auswirkungen auf den Unfallversicherungsschutz, die Übersichtsseite von INQA zeigt die Konsequenzen auf und behandelt weitere rechtlichen Fragen.

Gefährdungsbeurteilung anpassen


Wie das funktioniert, erklärt im Interview Andreas Stephan, VBG

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