Motivation und Produktivität durch gesunde und leistungsfähige Beschäftigte steigern.
Wann muss auf Grund der Corona-Arbeitsschutzverordnung Homeoffice angeboten werden?
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten zum Anbieten von Homeoffice, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Der IHK-Kurzcheck bietet eine Orientierungshilfe.
Abgrenzung: Homeoffice, Mobiles Arbeiten und Telearbeit
Der Begriff "Homeoffice" wird häufig genutzt, doch nicht immer ist klar, ob damit Mobiles Arbeiten von zuhause oder die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes gemeint ist. Denn für Telearbeit und Mobiles Arbeiten gibt es klare rechtliche Regelungen. Ebenso hat es Auswirkungen auf den Unfallversicherungsschutz, die Übersichtsseite von INQA zeigt die Konsequenzen auf und behandelt weitere rechtlichen Fragen.
Motivation und Zufriedenheit im Homeoffice fußen auf... Weiterlesen
Erfahren Sie im Video worauf zu achten ist, machen Sie den Check... Weiterlesen
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