Teaser

Hygienekonzept erstellen

Regelungen umsetzen

Hygienekonzept erstellen


Unternehmen, die die empfohlenen Maßnahmen aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel umsetzen, erfüllen damit auch das Hygienekonzept. 

"Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt dazu klar: Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, reicht es aus, die Hygienemaßnahmen einzuhalten, wie sie im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben sind. Ergänzt und konkretisiert wird der Standard von branchenspezifischen Hilfestellungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ein darüber hinaus gehendes "Hygienekonzept" als eigenständiges Dokument ist für die Betriebe nicht erforderlich." DGUV Pressemitteilung 24.04.2020

Eine Übersicht empfohlener Hygienemaßnahme stellt beispielsweise die BGHM bereit.

Darüber hinaus gibt es aber auch branchen- und bundeslandspezifische Anforderungen, wie etwa die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus. Die IHK Chemnitz hat eine Übersichtsseite der Empfehlungen zum Vorgehen erstellt, die auch branchenspezifische Regelungen enthält:

https://www.chemnitz.ihk24.de/servicemarken/ihk-service/informationen-corona-virus/informationen-fuer-unternehmen/hgieneschutz-4784466

Beitrag teilen


neutral, kostenfrei, unabhängig, individuell


Die Servicestelle für kleine und mittlere Unternehmen im Vogtlandkreis

Technische Funktionsmodule

Mehr Infos +

Gesund im Unternehmen

 

Technische Funktionsmodule

Mehr Infos +

Gesund im Homeoffice

 

Technische Funktionsmodule

Mehr Infos +

Corona und Psyche

 

Technische Funktionsmodule

Mehr Infos +

Zusammenhalt fördern

 

Was möchten Sie tun?

Bitte wählen Sie eine Terminart aus: